Wie muss Cannabisöl taxiert werden?

Wir haben eine Rezeptur mit dem neuen Extrakt Aurora THC 25 Extrakt 1 30 ml hergestellt.
Die Frage ist nun, wie wir die Rezeptur taxieren dürfen und was mit dem Anbruch geschehen soll.

Rezept: 20 ml ölige Cannabisölharz-Lösung 25 mg/ml Dronabinol (NRF 22.11.)

Antwort

Auf folgender DAP Arbeitshilfe erfahren Sie, wie Ölige Cannabisölharz-Lösung nach NRF 22.11. abgerechnet werden muss (Seite 5 der Arbeitshilfe).

Tipps für Rezepturanbrüche

  • Substanzanbrüche nicht grundsätzlich sofort verwerfen, sondern entsprechend der Haltbarkeit, den Lagerungsvorschriften und den Sicherheitsrichtlinien für eine eventuelle künftige Verordnung aufbewahren. Um eine versehentliche routinemäßige Entsorgung durch Mitarbeiter zu vermeiden, entsprechende Hinweise geben und auf dem Gefäß vermerken.
  • Um die Menge eines möglichen Verwurfs möglichst klein zu halten, empfiehlt es sich, von der kleinsten benötigten Packung auszugehen. Der spätere Verwurf größerer Mengen wird zu Diskussionen mit der Kasse führen, wenn nicht zu begründen ist, dass die Entstehung der Verwurfsmenge aufgrund der Verordnungssituation nicht zu erwarten war.
  • Rezeptkopie der Erst- und Folgeverordnungen aufbewahren.
  • Anbruchdatum dokumentieren (ohnehin selbstverständlich).
  • Unterlagen zur Haltbarkeit besorgen und aufbewahren.

Eine Stellungnahme vom Hersteller bezüglich der Haltbarkeit und Gewährleistung von Anbrüchen zu erhalten, sollte eigentlich möglich sein.

In der Hilfstaxe ist leider nicht eindeutig vereinbart, dass Anbrüche aus Gründen der Arzneimittelsicherheit grundsätzlich verworfen werden müssen. Auch gibt es keine offizielle Haltbarkeitsliste zur Anbruchsaufbewahrung.

Wir raten, bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen, wie mit der Abrechnung und Anbrüchen vorgegangen werden soll.

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