Wie lange ist ein Bundes­wehr­rezept gültig?

Wir haben eine Frage zu einem Bundes­wehr­rezept: Auf dem unteren Rand des Rezepts steht der Vermerk „Sofort­bedarf – Gültigkeit besteht nur für 3 Tage“.

Ist dies für uns relevant oder können wir wie bei anderen Kassen­rezepten von einer Gültigkeit von 28­ Tagen ausgehen?

Antwort

Laut Arzneilieferungs­­vertrag der Bundeswehr gilt:

3 Abs. 12

„Die Mittel dürfen nur abge­geben werden, wenn die Verordnung inner­halb von 2 Monaten nach der Aus­stellung der Verordnung in der Apotheke vorge­legt wird. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültig­keits­dauer ange­geben, ist diese maß­geblich.“

Daher ist die Verordnung nur diese drei Tage gültig.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung