Wie lange ist ein Bundeswehrrezept gültig?
Wir haben eine Frage zu einem Bundeswehrrezept: Auf dem unteren Rand des Rezepts steht der Vermerk „Sofortbedarf – Gültigkeit besteht nur für 3 Tage“.
Ist dies für uns relevant oder können wir wie bei anderen Kassenrezepten von einer Gültigkeit von 28 Tagen ausgehen?
Antwort
Laut Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr gilt:
3 Abs. 12
„Die Mittel dürfen nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von 2 Monaten nach der Ausstellung der Verordnung in der Apotheke vorgelegt wird. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.“
Daher ist die Verordnung nur diese drei Tage gültig.
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