Wie funktioniert die Abgabe bei Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb?

Heute wurde uns ein Rezept über „Elebrato Ellipta 92/55/22 PZN: 14055967“ vorgelegt. Rabattverträge gibt es bei der angegebenen Krankenkasse nicht.

Laut ADG handelt es sich hierbei um ein Arzneimittel im Mehrfachvertrieb.
Es öffnet sich ein Dialogfenster mit dem verordneten Original der Firma Berlin-Chemie sowie dem entsprechenden Parallelarzneimittel der Firma GSK.
Ebenso werden uns zusätzlich verschiedene Importe angezeigt.

Was dürfen wir abgeben?

Antwort

Nach § 12 Abs. 2 Rahmenvertrag gilt für die Abgabe von Arzneimitteln im Mehrfachvertrieb Folgendes:

12 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Bei Arzneimitteln, die sich im Mehrfachvertrieb befinden, ist entgegen Absatz 1 Satz 1 nur jeweils das preisgünstigste der Parallelarzneimittel oder ein Importarzneimittel zum verordneten Arzneimittel oder dem Parallelarzneimittel abgabefähig, falls es nicht teurer als das preisgünstigste Parallelarzneimittel ist. Absatz 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Abgaben nach Satz 1 fallen unter die Regelungen des § 13 Absatz 1.“

Der Preisanker liegt also beim günstigsten Parallelarzneimittel. Da hier beide Originale den gleichen Preis haben, liegt dort auch der Preisanker. Sie dürfen frei unter den beiden Originalen, den günstigeren Importen und dem preisgleichen Import wählen:

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