Werden Mehr­kosten bei Liefer­eng­pässen auto­ma­tisch von der GKV über­nommen?

Wir haben weiter­hin häufig Rezepte, bei denen mehr­kosten­freie Arznei­mittel nicht liefer­bar und auf­zahlungs­pflichtige die einzige Alternative sind.

Werden Mehrkosten im Falle von Liefer­eng­pässen weiter­hin von der GKV über­nommen? Denn es gibt regel­mäßig Fälle, in denen unsere EDV dies nicht auto­ma­tisch um­setzt.

Antwort

Mehr­kosten werden nur von den Kranken­kassen über­nommen, wenn es sich um eine alterna­tive Abgabe auf­grund der Nicht­liefer­bar­keit eines Rabatt­artikels handelt.

Gemäß § 11 Abs. 3 Rahmen­­vertrag werden Mehr­­kosten nämlich nur dann über­­nommen, wenn ein Rabatt­­arznei­­mittel nicht liefer­­bar ist und aus diesem Grunde ein auf­­zahlungs­pflichtiges Arznei­­mittel abge­­geben wird.

Je nach Kranken­­kasse werden auch Mehr­­kosten für nicht liefer­bare Arznei­­mittel über­­nommen, dies müssen Sie aber im Einzel­­fall prüfen. Ersatz­­kassen über­­nehmen beispiels­­weise die Mehr­­kosten auch bei nicht rabat­tierten Arznei­­mitteln, wenn ein offi­ziell bekannt gemachter Ver­sorgungs­­eng­­pass gilt. Wenn Sie dann die Mehr­­kosten zulasten der GKV abrechnen, sollten Sie eine Sonder-PZN zur Doku­mentation an­geben.

Falls Mehr­­kosten anfallen, diese aber nicht von der GKV ge­tragen werden, können Ihre Kundinnen und Kunden sie vorab in der Apotheke bezahlen, aber im Nach­­hinein die Quittung zur Er­stat­tung bei ihrer GKV ein­reichen. Ein ent­sprechendes Rund­­schreiben des Bundes­­amts für Soziale Sicherung finden Sie hier:
» www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/versorgung-mit-arzneimitteln/

In diesem Schreiben wird statuiert, dass Patientinnen und Patienten nicht dafür zur Kasse gebeten werden können, wenn aufgrund von Liefer­­eng­­pässen nur Arznei­­mittel mit Mehr­­kosten zur Verfügung stehen. Leider schlägt sich das bisher nicht in den allge­­meinen Ver­­trägen nieder – es bleibt zu hoffen, dass dies zeit­­nah ange­passt wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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