Werden Mehrkosten bei BG-Rezepten zulasten der Kasse abgerechnet?

Wir haben ein rosa Rezept zulasten der Unfallkasse des Bundes für einen Erwachsenen erhalten.
„Arbeitsunfall“ ist angekreuzt, Unfalltag und -ort sind vermerkt.

Verordnet ist (ohne Aut-idem-Kreuz):
„Lacrisic SE EDP 120 x 0,6 ml x 2
chron. Blepharitis - zwingend notwendig“

Nun haben wir zwei Fragen:

Muss ein Aut-idem-Kreuz gesetzt sein, damit die Unfallkasse die Mehrkosten übernimmt?

Die Diagnose „chron. Blepharitis“ findet sich nicht mit genauem Wortlaut in der OTC-Ausnahmeliste.
Ist Lacrisic trotzdem erstattungsfähig?

Antwort:

Maßgeblich für die Belieferung von BG-Rezepten ist der Arzneiversorgungs­vertrag (AVV) zwischen DGUV, SVLFG, LBG und DAV.
Demnach erstatten die Berufs­genossenschaften auch apotheken­pflichtige Arznei­mittel (unabhängig von der OTC-Ausnahmeliste), eine Zuzahlung muss nicht geleistet werden.
Mehrkosten müssen eigentlich vom Patienten gezahlt werden, es gibt allerdings Ausnahmen zu dieser Regelung:

5 (6) AVV

„Ist für das abgegebene Mittel ein Fest­betrag nach § 35 oder 36 SGB V festgesetzt und ist der Apotheken­abgabe­preis höher als der für dieses Mittel festgesetzte Festbetrag, ist dem Unfall­versicherungs­träger vorbehaltlich der Regelung des Satzes 2 nur der Fest­betrag in Rechnung zu stellen und der Mehrbetrag vom Versicherten zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Arzt auf dem Verordnungs­blatt auf die medizinische Notwendigkeit des teureren Mittels hinweist; in diesem Fall ist dem Unfall­versicherungs­träger ungeachtet der Festbetragsregelung nach §§ 29 und 31 SGB VII der Apotheken­abgabepreis in Rechnung zu stellen. Als Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit ist beispiels­weise das Setzen des Aut-idem-Kreuzes zu werten.“

Der Arzt muss also entweder auf die medizinische Notwendigkeit des teureren Mittels (Mittel mit Mehrkosten) hinweisen oder alternativ das Aut-idem-Kreuz setzen. Ein entsprechender Vermerk ist auf Ihrem Rezept vorhanden, darum können Sie die Mehrkosten ebenfalls zulasten der Kasse abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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