Werden Mehrkosten bei BG-Rezepten zulasten der Kasse abgerechnet?
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Wir haben ein rosa Rezept zulasten der Unfallkasse des Bundes für einen Erwachsenen erhalten.
„Arbeitsunfall“ ist angekreuzt, Unfalltag und -ort sind vermerkt.
Verordnet ist (ohne Aut-idem-Kreuz):
„Lacrisic SE EDP 120 x 0,6 ml x 2
chron. Blepharitis - zwingend notwendig“
Nun haben wir zwei Fragen:
Muss ein Aut-idem-Kreuz gesetzt sein, damit die Unfallkasse die Mehrkosten übernimmt?
Die Diagnose „chron. Blepharitis“ findet sich nicht mit genauem Wortlaut in der OTC-Ausnahmeliste.
Ist Lacrisic trotzdem erstattungsfähig?
Antwort:
Maßgeblich für die Belieferung von BG-Rezepten ist der Arzneiversorgungsvertrag (AVV) zwischen DGUV, SVLFG, LBG und DAV.
Demnach erstatten die Berufsgenossenschaften auch apothekenpflichtige Arzneimittel (unabhängig von der OTC-Ausnahmeliste), eine Zuzahlung muss nicht geleistet werden.
Mehrkosten müssen eigentlich vom Patienten gezahlt werden, es gibt allerdings Ausnahmen zu dieser Regelung:
5 (6) AVV
„Ist für das abgegebene Mittel ein Festbetrag nach § 35 oder 36 SGB V festgesetzt und ist der Apothekenabgabepreis höher als der für dieses Mittel festgesetzte Festbetrag, ist dem Unfallversicherungsträger vorbehaltlich der Regelung des Satzes 2 nur der Festbetrag in Rechnung zu stellen und der Mehrbetrag vom Versicherten zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Arzt auf dem Verordnungsblatt auf die medizinische Notwendigkeit des teureren Mittels hinweist; in diesem Fall ist dem Unfallversicherungsträger ungeachtet der Festbetragsregelung nach §§ 29 und 31 SGB VII der Apothekenabgabepreis in Rechnung zu stellen. Als Hinweis auf die medizinische Notwendigkeit ist beispielsweise das Setzen des Aut-idem-Kreuzes zu werten.“
Der Arzt muss also entweder auf die medizinische Notwendigkeit des teureren Mittels (Mittel mit Mehrkosten) hinweisen oder alternativ das Aut-idem-Kreuz setzen. Ein entsprechender Vermerk ist auf Ihrem Rezept vorhanden, darum können Sie die Mehrkosten ebenfalls zulasten der Kasse abrechnen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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