Werden durch die Bundeswehr OTC-Arzneimittel erstattet?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept zulasten der Bundeswehr erhalten, auf dem „Omacor 1000 mg N3“ verordnet wurde, und würden einen Import abgeben.
Wir sind uns aber unsicher, ob eine Abgabe zulasten der Bundeswehr überhaupt erlaubt ist.
Antwort
Omacor 1000 mg Weichkapseln unterliegen seit dem 01.04.2020 nicht mehr der Verschreibungspflicht. Grund ist der Wegfall der Indikation „Sekundärprävention nach Herzinfarkt“. Die Indikation „Endogene Hypertriglyceridämie“ bleibt bestehen. Mit dem Wegfall des Status „verschreibungspflichtig“ sind die Omacor Weichkapseln für gesetzlich versicherte Erwachsene nicht mehr erstattungsfähig. Nach dem Arzneiliefervertrag der Bundeswehr gilt jedoch Folgendes:
1 Gegenstand des Vertrages
„(1) Die an diesem Vertrag beteiligten Apotheken übernehmen unter den nachstehenden Bedingungen die Lieferung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren einschließlich Hilfsmitteln (§ 25 Apothekenbetriebsordnung). Die Lieferung bezieht sich nur auf die Artikel, die auf Rechnung der Bundeswehr durch bezugsberechtigte Bundeswehrangehörige sowie Sanitätseinrichtungen (Bundeswehr-Krankenhäuser, Sanitätsbereiche etc.) von ihnen gefordert werden. Hilfsmittel dürfen nur von Apotheken geliefert werden, die auch nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch (§ 126 SGB V) eine Lieferberechtigung besitzen.“
Demnach wird bei der Erstattung nicht zwischen apothekenpflichtig und verschreibungspflichtig unterschieden und auch apothekenübliche Waren werden erstattet. Sie können daher das verordnete Omacor zulasten der Bundeswehr abgeben.
- DAP Arbeitshilfe „GKV-unabhängige Kostenträger“ (PDF)
- DAP Lexikon
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