Werden durch die Bundeswehr OTC-Arzneimittel erstattet?

Wir haben ein Rezept zulasten der Bundeswehr erhalten, auf dem „Omacor 1000 mg N3“ verordnet wurde, und würden einen Import abgeben.

Wir sind uns aber unsicher, ob eine Abgabe zulasten der Bundeswehr überhaupt erlaubt ist.

Antwort

Omacor 1000 mg Weichkapseln unterliegen seit dem 01.04.2020 nicht mehr der Verschreibungspflicht. Grund ist der Wegfall der Indikation „Sekundärprävention nach Herzinfarkt“. Die Indikation „Endogene Hypertriglyceridämie“ bleibt bestehen. Mit dem Wegfall des Status „verschreibungspflichtig“ sind die Omacor Weichkapseln für gesetzlich versicherte Erwachsene nicht mehr erstattungsfähig. Nach dem Arzneiliefervertrag der Bundeswehr gilt jedoch Folgendes:

1 Gegenstand des Vertrages

„(1) Die an diesem Vertrag beteiligten Apotheken über­nehmen unter den nach­stehenden Bedingungen die Lieferung von Arznei­mitteln und apotheken­üblichen Waren einschließlich Hilfs­mitteln (§ 25 Apotheken­betriebs­ordnung). Die Lieferung bezieht sich nur auf die Artikel, die auf Rechnung der Bundeswehr durch bezugs­berechtigte Bundes­wehr­angehörige sowie Sanitäts­einrichtungen (Bundeswehr-Kranken­häuser, Sanitäts­bereiche etc.) von ihnen gefordert werden. Hilfs­mittel dürfen nur von Apotheken geliefert werden, die auch nach den Bestimmungen des Sozial­gesetz­buches, Fünftes Buch (§ 126 SGB V) eine Liefer­berechtigung besitzen.“

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