Wann muss bei einer nachträglichen Rezeptänderung das Datum auf das Rezept?

Wir sind immer unsicher, wann man eine Rezeptänderung bei nicht eindeutiger Verordnung zusätzlich mit Datum und Unterschrift abzeichnen muss.

Wo kann man das nachlesen?

Antwort

In § 7 Abs. 2 Rahmenvertrag ist Folgendes zu finden:

7 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Ist die Verordnung nicht ordnungsgemäß, kann die Apotheke nur entsprechend den Vorgaben der AMVV, BtMVV und des § 6 die Verordnung insofern korrigieren oder ergänzen oder korrigieren und ergänzen, dass eine abgabefähige Verordnung entsteht. Diese Korrekturen und Ergänzungen sind durch den Abgebenden auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen. Sofern das Korrektur- bzw. Ergänzungsdatum vom Abgabedatum abweicht, ist dieses zusätzlich anzugeben.

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