Muss bei OTC-Arzneimitteln der Anlage I AM-RL eine Diagnose vermerkt sein?
Wir bekommen immer wieder mal Verordnungen über OTC-Arzneimittel für Erwachsene zulasten der GKV. Die Arzneimittel sind in der Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie zu finden, aber oft ohne Diagnose auf dem Rezept.
Wir fragen uns, müssen wir dann die Diagnose nachtragen oder kontrollieren, ob die Diagnose des Patienten mit der Diagnose der Anlage I übereinstimmt?
Antwort
Bei Arzneimitteln muss der Arzt keine Diagnose auf das Rezept aufbringen und die Apotheke hat auch keine Prüfpflicht, solange keine Diagnose vermerkt wurde. Wenn der Arzt jedoch eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat, dann muss die Apotheke prüfen, ob diese zur Ausnahmeliste der Anlage I passt. Ist das OTC-Arzneimittel also in der Anlage I aufgeführt, aber ohne Diagnose verordnet, können Sie es ohne weitergehende Prüfung an den Kunden abgeben.
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