Tierarzneimittel dokumentieren
Wir haben eine Frage zur Dokumentation von Tierarzneimitteln:
Es geht um Tierarzneimittel und die Dokumentation von Rezepten über Humanarzneimittel von Tierärzten.
Besteht eine Pflicht, Abgaben für Tiere zu dokumentieren? Wir dachten, das neue Gesetz würde das nur für Tierarzneimittel vorsehen.
Antwort
Für die Abgabe von rezeptpflichtigen Humanarzneimitteln für Tiere bestand schon immer eine Dokumentationspflicht. Diese ist in der Apothekenbetriebsordnung verankert. Seit dem 28. Januar 2022 gelten in Deutschland die EU-Tierarzneimittel-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel) sowie das neu geschaffene Tierarzneimittelgesetz (TAMG), wodurch die vorherigen Regelungen abgelöst bzw. ergänzt wurden. Mit den Neuerungen wird nun auch für OTC-Arzneimittel, die bei Tieren angewendet werden sollen, eine tierärztliche Verordnung benötigt. Die Dokumentation erfolgt gemäß Art. 103 Abs. 3 und 88 Abs. 2 VO (EU) 2019/6.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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