Simponi – können 3 x N1 abgegeben werden, wenn N2 nicht lieferbar ist?

Wir haben ein Rezept zulasten der AOK Bayern, auf dem verordnet ist: 3er Simponi Inj.

Der Großhandel kann nur 3 x 1 Stück (also einzeln) liefern, da die 3er-Packung vom Hersteller nur mit sehr kurzer Laufzeit lieferbar ist.

Muss ich jetzt direkt beim Hersteller ordern oder 3 x die 1er-Packung abgeben?

Antwort:

Die Abgabe von drei N1-Packungen des Arzneimittels Simponi ist auf Grundlage dieser Verordnung nicht retaxsicher. Da die 3er-Packung im Handel und formal lieferbar ist, wenn auch nur mit kurzer Laufzeit, könnte die Krankenkasse eine unwirtschaftliche Abgabe von 3 x 1 Stück beanstanden (s. auch § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag).

Deshalb sollten Sie versuchen, die N2-Packung über den Hersteller direkt zu beziehen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte zunächst nur eine N1-Packung abgegeben werden. Hierzu ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, um die Problematik und die mögliche Mengenkürzung mit ihm zu besprechen.

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