Gelten die Regelungen für Entlassrezepte auch für Privatversicherte?
Wir haben eine Frage zu Entlassrezepten: Liegen wir richtig in der Annahme, dass die Regeln bei Entlassrezepten nur für GKV-Versicherte gelten?
Dementsprechend könnte ein Krankenhaus für PKV-Versicherte auch eine größere Menge als N1 verordnen, ist das korrekt? Müssten denn Privatrezepte gesondert gekennzeichnet werden? Und wie sieht es mit der Gültigkeit aus?
Antwort
Für privatversicherte Patientinnen und Patienten gilt, dass sie sich direkt bei ihrer jeweiligen Krankenversicherung erkundigen sollten, welche Regelungen im Einzelfall Anwendung finden.
Die Vereinbarungen zum Entlassmanagement wurden mit dem GKV-Spitzenverband getroffen und betreffen daher ausschließlich gesetzlich Versicherte. Für privat Versicherte gelten diese Regelungen entsprechend nicht und daher können Privatrezepte auch über größere Mengen als N1 verordnet werden.
Hinsichtlich der Gültigkeit von Privatrezepten greift auch bei Krankenhausrezepten nach unserer Einschätzung § 2 Abs. 5 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV):
2 Abs. 5 AMVV
Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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