Rabattierter Import nicht lieferbar: Darf das Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Verordnet auf einem Rezept der AOK Hessen (IK 105313145) ist: Xeplion 150 mg DIS 1 St. (PZN 07568778).
Rabattartikel ist ein Import, der jedoch nicht lieferbar ist.
Dürfen wir nun das verordnete Original abgeben oder müssen wir den nächstlieferfähigen Import abgeben, weil es vom Prinzip her Import-Rabattartikel gäbe?
Antwort:
Ist ein Rabattartikel im solitären Markt nicht lieferbar, darf gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 Rahmenvertrag kein teureres als das verordnete Arzneimittel abgegeben werden:
13 Abs. 2 Satz 2 Rahmenvertrag
„[…] Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. […]“
Sie dürfen daher auch das verordnete Original abgeben. Vergessen Sie aber nicht die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit des Rabattarzneimittels.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“ (PDF)
- DAP Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig anwenden“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung