Rabattierter Import nicht lieferbar: Darf das Original abgegeben werden?

Verordnet auf einem Rezept der AOK Hessen (IK 105313145) ist: Xeplion 150 mg DIS 1 St. (PZN 07568778).

Rabattartikel ist ein Import, der jedoch nicht liefer­bar ist.

Dürfen wir nun das verordnete Original abgeben oder müssen wir den nächst­liefer­fähigen Import abgeben, weil es vom Prinzip her Import-Rabatt­artikel gäbe?

Antwort:

Ist ein Rabatt­artikel im solitären Markt nicht lieferbar, darf gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 Rahmen­vertrag kein teureres als das verordnete Arznei­mittel abge­geben werden:

13 Abs. 2 Satz 2 Rahmenvertrag

„[…] Es darf nur ein Fertig­arznei­mittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertig­arznei­mittel ist. […]“

Sie dürfen daher auch das verordnete Original abgeben. Vergessen Sie aber nicht die Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit des Rabattarzneimittels.

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