Preisankerüberschreitung durch Pharmazeutische Bedenken – was ist zu dokumentieren?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept der AOK Sachsen-Anhalt erhalten:
„Febuxostat Zentiva 80 mg 84 Stück PZN: 14313369“. Als Dosierung ist angegeben „morgens 0,5 Tabletten“.
Das verordnete Präparat ist nicht teilbar und das Rabattarzneimittel auch nicht. Ein teilbares preisgünstiges Arzneimittel (Stada) ist nicht lieferbar. Oberhalb des Preisankers gibt es das Präparat von AL, welches teilbar wäre.
Welche Sonder-PZN müssen wir nun aufdrucken? Den Faktor „6“ für Preisankerüberschreitung oder „8“ für Pharmazeutische Bedenken?
Antwort
In diesem Fall geben Sie den Rabattartikel und auch keine preisgünstigen Alternative aufgrund von Pharmazeutischen Bedenken ab.

Daher ist die Schlüsselzahl 9 zu verwenden:
Wenn aufgrund von Pharmazeutischen Bedenken der Preisanker überschritten werden muss, muss aber vorab Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden (eine Ausnahme gibt es nur bei Ersatzkassen, wo in diesem Fall keine Rücksprache nötig ist). Das Ergebnis der Rücksprache ist auf der Verordnung zu dokumentieren und abzuzeichnen. Außerdem sollten Sie den Grund der Pharmazeutischen Bedenken angeben und per Handzeichen und Datum abzeichnen.
- DAP Arbeitshilfe „Preisanker“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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