Oxycodon: Gelten die Dosierungsangaben gemäß ABDA-Datenbank?

Nach der neuesten Regelung darf man Retardtabletten mit den Wirkstoffen Hydromorphon und Oxycodon nicht mehr austauschen, wenn sich die tägliche Applikationshäufigkeit unterscheidet.

Es liegt aber doch im Ermessen des Arztes, wie oft der Patient die Medikamente einnehmen soll – oder müssen wir uns nach den allgemeinen Angaben der ABDA-Datenbank richten (soweit nicht anders verordnet)? Die gleiche Frage gilt bei Buprenorphin-Pflastern.

Antwort:

Tatsächlich sind seit dem 01. August 2016 zum ersten Mal bestimmte Betäubungsmittel in Abhängigkeit von der Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit gemäß Anlage VII Arzneimittel-Richtlinie von der Substitution ausgeschlossen. Dies ist der Fall bei den Wirkstoffen Buprenorphin (Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer), Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit) und Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit).

Relevant sind die Angaben gemäß Fachinformation, entsprechend den Daten, die Sie in der ABDA-Datenbank finden. Der Arzt hat natürlich weiterhin bezüglich der Dosierungsanleitung die Therapiehoheit. Sollten Sie aber z. B. feststellen, dass der Arzt ein Präparat mit Zulassung zur einmal täglichen Einnahme (Wirkstofffreisetzung über 24 Std.) mit einer Dosierungsanleitung mit zweimal täglicher Einnahme verordnet, ist gemäß § 17 Abs. 5 ApBetrO Rücksprache mit dem Arzt zu halten, ob dies wirklich seine Richtigkeit hat.

Zur Austauschbarkeit:

Arzneimittel mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit sind nicht mehr gegeneinander austauschbar, wohingegen Arzneimittel mit identischer Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit immer noch austauschbar sind. Zu beachten ist, dass man innerhalb einer Gruppe mit identischer Applikationshäufigkeit, weiterhin austauschen darf und sogar muss, wenn Rabattartikel vorhanden sind.

Beispiel: Bei einer Verordnung über Oxycodon Aristo 10 mg 100 RET (2-mal tägliche Einnahme, 12-Std.-Retardierung) zulasten der TK bedeutet das, dass Sie innerhalb der Gruppe von Oxycodon-Retardtabletten mit identischer Applikationshäufigkeit, also Einnahme alle 12 Stunden, weiterhin austauschen dürfen und sogar müssen, da es rabattierte Alternativen gibt.

Hierzu ein Ausschnitt aus der Lauer-Taxe online (Stand: 15.08.2016, % = Rabattartikel):

Ein rabattiertes 12-Std.-Oxycodon-Präparat (hier: 1A Pharma und Heumann) ist also vorrangig abzugeben (vgl. Abb.).

Diese Anzeige müsste in Ihrer Software auch schon zum 01. August 2016 umgesetzt worden sein, sodass ausgehend vom Ausgangsartikel über die Aut-idem-Suche nur Präparate mit gleicher Applikationshäufigkeit angezeigt werden.

Bestehen allerdings Bedenken gegen die Substitution, können natürlich nach wie vor Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden (Sonder-PZN 02567024 + Faktor 6 + abgezeichnete Begründung auf dem Rezept).

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