OTC-Rezeptur für ein Kind?

Wir haben ein Rezept für eine Rezeptur erhalten: Zinkoxid 5 % in Basis­creme DAC ad 100 g. Das Rezept ist für ein 12-jähriges Kind ausge­stellt.

Müssen wir als Apo­theke prüfen, ob es sich um ein Kind mit Ent­wicklungs­störungen handelt, und dürfen wir die Rezeptur so ab­rechnen, oder muss das Rezept von nun an selbst bezahlt werden?

Antwort

Grund­sätzlich ist es so, dass wir jegliche Rezeptur­her­stellungen in Apotheken als apotheken­pflichtiges Arznei­mittel ansehen. Dement­sprechend sind Rezepturen aus unserer Sicht auch dann für Kinder erstattungs­fähig, wenn kein ver­schreibungs­pflichtiger Bestand­teil enthalten ist.

Bei einem Kind im Alter von genau 12 Jahren würden wir aller­dings skeptisch werden, ob die Praxis sich nicht viel­leicht vertan hat. Sie sind zwar generell nicht prüf­ver­pflichtet, was eine Ent­wicklungs­störung beim Kind anbe­langt, dennoch kann ein kurzer Anruf bei der Arzt­praxis in diesem Falle wohl nicht schaden – und sei es nur, damit Sie die Praxis freund­lich auf den Fehler hin­weisen können, sofern es denn einer ist. Wenn man Ihnen dort aller­dings bestätigen sollte, dass keine Ent­wicklungs­störung vor­liegt, dann muss die Rezeptur privat abge­rechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung