OTC-Rezeptur für ein Kind?
Wir haben ein Rezept für eine Rezeptur erhalten: Zinkoxid 5 % in Basiscreme DAC ad 100 g. Das Rezept ist für ein 12-jähriges Kind ausgestellt.
Müssen wir als Apotheke prüfen, ob es sich um ein Kind mit Entwicklungsstörungen handelt, und dürfen wir die Rezeptur so abrechnen, oder muss das Rezept von nun an selbst bezahlt werden?
Antwort
Grundsätzlich ist es so, dass wir jegliche Rezepturherstellungen in Apotheken als apothekenpflichtiges Arzneimittel ansehen. Dementsprechend sind Rezepturen aus unserer Sicht auch dann für Kinder erstattungsfähig, wenn kein verschreibungspflichtiger Bestandteil enthalten ist.
Bei einem Kind im Alter von genau 12 Jahren würden wir allerdings skeptisch werden, ob die Praxis sich nicht vielleicht vertan hat. Sie sind zwar generell nicht prüfverpflichtet, was eine Entwicklungsstörung beim Kind anbelangt, dennoch kann ein kurzer Anruf bei der Arztpraxis in diesem Falle wohl nicht schaden – und sei es nur, damit Sie die Praxis freundlich auf den Fehler hinweisen können, sofern es denn einer ist. Wenn man Ihnen dort allerdings bestätigen sollte, dass keine Entwicklungsstörung vorliegt, dann muss die Rezeptur privat abgerechnet werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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