Muss zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz eine Sonder-PZN auf das Rezept gedruckt werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem Inegy sowohl mit Aut-idem-Kreuz als auch mit dem Zusatz „kein Import“ verordnet ist.
Ist bei diesem Rezept eine Sonder-PZN erforderlich, um einen Austausch zu verhindern?
Antwort
Mit dem Aut-idem-Kreuz verhindert der Arzt einen Austausch auf ein Generikum, nicht aber den Austausch zwischen Original und Import. Somit können trotz Aut-idem-Kreuz auch Rabattverträge für Importe oder auch das Original greifen. Zudem gibt es Unterschiede je nach Kostenträger:
Während der vdek-Arzneimittelversorgungsvertrag die Begründung „aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch gegen Importe“ zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz zulässt, ist dies bei Primärkassen nicht so. Dies muss jeweils im zutreffenden Vertrag geprüft werden. Ob der oben angegebene Vermerk des Arztes also ausreicht, ist fraglich.
Sie können aber in jedem Fall Pharmazeutische Bedenken anbringen und dabei auf die Gefahr der Non-Compliance des Patienten verweisen. Ein Abweichen von der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags müssen Sie durch Angabe der Sonder-PZN und einer handschriftlichen Begründung auf dem Rezept dokumentieren.
- DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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