Muss Erypo ausgetauscht werden?

Wir haben folgende Verordnung erhalten: „Erypo FS 5000 I.E. / 0,5 ml 6 Fertig­spritzen PZN 01420968“. Das Aut-idem-Kreuz ist nicht gesetzt. Die EDV zeigt uns keine alternativen Präparate an, bei einer Wirkstoff­suche werden aber Rabatt­arznei­mittel mit gleichem Wirk­stoff angezeigt.

Wie ist nun vorzugehen?

Antwort

Bei dem verordneten Erypo der Firma Janssen-Cilag handelt es sich um ein Biologikum, zu dem es keine austausch­baren (in Bezug auf dieses Präparat zuge­lassenen) Importe gibt. Auch ist ein Austausch auf andere Biologika nach Rahmen­vertrag Anlage 1 nicht erlaubt.

Nur die Epoetin-alfa-Produkte Abseamed, Binocrit und Epoetin alfa Hexal sind gegen­einander aus­tauschbar:

Eine reine Wirkstoff­suche ist bei Biologika fehler­anfällig, da damit meist nicht die Austausch­barkeit zum verordneten Produkt geprüft wird. In Ihrem Fall ist ein Austausch auf ein rabat­tiertes Epoetin-Präparat nicht erlaubt. Daher ist die Darstellung Ihrer EDV korrekt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung