Muss eine Schwangere eine Zuzahlung leisten?

Wir haben zwei Rezepte von einer Schwangeren erhalten: ein Rezept über 1 x Kompressions­strümpfe mit dem Hinweis „Diagnose: Gravidität“ und ein Rezept über ein Eisen­präparat ohne Angabe einer Diagnose. Beide sind gebühren­pflichtig gekreuzt.

Muss die Kundin zuzahlen oder ist sie aufgrund ihrer Schwangerschaft befreit?

Antwort

Im SGB V ist geregelt, dass „bei Schwanger­schafts­beschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung“ keine gesetzliche Zuzahlung anfällt (§ 24e SGB V). Das gilt sowohl für Arznei- als auch für Hilfs­mittel. Bedingung ist, dass die Versicherte die Mittel aufgrund der Schwangerschaft benötigt.

Bei einer schwangerschafts­bedingten Eisen­mangel­anämie würde somit keine Zuzahlung für das Eisen­präparat anfallen, ebenso wenig für die Kompressions­strümpfe, bei denen der Zusammenhang mit der Schwangerschaft ja auf dem Rezept erkennbar ist.

Wahrscheinlich hat die Arztsoftware automatisch den Gebühren­status der – vermutlich ansonsten nicht zuzahlungs­befreiten – Versicherten übernommen. Hier empfiehlt sich eine kurze Rück­sprache mit dem Arzt. Die Korrektur des Gebühren­status können Sie selbst vornehmen und abzeichnen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung