Muss bei mehreren Rabattarzneimitteln das günstigste gewählt werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „Maviret 100 mg/40 mg Filmtabletten 4 x 21 Stück PZN 13445985“ erhalten. Krankenkasse ist die BKK Linde (IK 105830517). Das verordnete Original ist rabattiert, ebenso wie zwei Importe.
Müssen wir das preisgünstigste Rabattarzneimittel abgeben? Bei dieser Preisklasse sind wir doch sehr verunsichert.
Antwort
Im Rahmenvertrag ist in § 11 eindeutig geregelt, dass erstens Rabattarzneimittel vorrangig vor nichtrabattierten Arzneimitteln abzugeben sind und zweitens Apotheken bei mehreren Rabattarzneimitteln frei unter diesen wählen können:
11 Vorrang der Rabattverträge
„Die Apotheke hat vorrangig ein Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V besteht (rabattbegünstigtes Fertigarzneimittel). Voraussetzung hierfür ist, dass
- in den ergänzenden Verträgen nach § 129 Absatz 5 SGB V nichts anderes vereinbart ist und
- die Angaben zu dem rabattbegünstigten Fertigarzneimittel vollständig und bis zu dem vereinbarten Stichtag mitgeteilt wurden; das Nähere hierzu wird in § 28 geregelt.
Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.“

Daher dürfen Sie das verordnete und rabattierte Maviret-Original abgeben. Achten Sie bei Arzneimitteln dieser Preisklasse noch einmal besonders darauf, dass alle Rezeptformalien erfüllt werden.
- DAP Arbeitshilfe „Rezept-Check“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung