Darf Microlax für einen Erwachsenen zulasten einer GKV abgegeben werden?
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Wir haben ein GKV-Rezept für einen Erwachsenen über Microlax (PZN 09651609) vorliegen, Krankenkasse ist die Knappschaft (103505006). Auf dem Rezept steht explizit, dass es sich um eine Medikation zu einer BtM-Medikation handelt.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, oder muss der Patient die Kosten komplett selbst tragen?
Antwort
Apothekenpflichtige Abführmittel, und daher auch Microlax, sind nach Anlage I Nr. 1 zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) auch für Erwachsene unter den dort angegebenen Bedingungen erstattungsfähig:
„Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft: Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mucoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opiattherapie und in der Terminalphase. [Anlage I Nr. 1]“
Solche Bedingungen müssen und können Apotheken nicht prüfen (in diesem Fall hat der Arzt sogar die Opioidtherapie erwähnt), sondern sie dürfen ein apothekenpflichtiges Arzneimittel zulasten einer GKV abgeben, sofern das verordnete Arzneimittel nach Anlage I zur Arzneimittel-Richtlinie erstattungsfähig ist.
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