Können wir zwei identische Rezepte abrechnen?
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Wir haben zwei Rezepte erhalten, die beide von derselben Klinik für denselben Patienten mit demselben Medikament (gleiche Größe, gleiche Stärke) am selben Tag ausgestellt wurden. Es sind also tatsächlich identische Verordnungen. Nach Aussage des Patienten hat dies auch seine Richtigkeit und er benötigt beide Packungen.
Können wir die Rezepte ohne Probleme abrechnen oder retaxiert uns die Krankenkasse dies?
Antwort
Grundsätzlich gibt es kein Verbot, mehrere identische Verordnungen am gleichen Tag zu beliefern und abzurechnen. Sie sollten sich nur immer vergewissern, dass es sich dabei nicht um ein Versehen handelt. Im Zweifel ist eine Rücksprache mit dem Arzt zu empfehlen, dies würden wir sicherheitshalber auch hier empfehlen. Oftmals entstehen solche doppelten Verordnungen, weil dem Patienten erst bei Erhalt des ersten Rezeptes auffällt, dass er einen größeren Bedarf hat. Aber auch andere Gründe sind natürlich denkbar. Sie sollten in jedem Falle einen Verweis auf den Verordnungen aufbringen, dass es sich nicht um eine versehentliche Doppelverordnung handelt.
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