Können wir zwei identische Rezepte abrechnen?

Wir haben zwei Rezepte erhalten, die beide von derselben Klinik für denselben Patienten mit demselben Medikament (gleiche Größe, gleiche Stärke) am selben Tag ausge­stellt wurden. Es sind also tatsächlich identische Verordnungen. Nach Aussage des Patienten hat dies auch seine Richtigkeit und er benötigt beide Packungen.

Können wir die Rezepte ohne Probleme abrechnen oder retaxiert uns die Krankenkasse dies?

Antwort

Grundsätzlich gibt es kein Verbot, mehrere identische Verordnungen am gleichen Tag zu beliefern und abzurechnen. Sie sollten sich nur immer verge­wissern, dass es sich dabei nicht um ein Versehen handelt. Im Zweifel ist eine Rück­sprache mit dem Arzt zu empfehlen, dies würden wir sicher­heits­halber auch hier empfehlen. Oftmals entstehen solche doppelten Verordnungen, weil dem Patienten erst bei Erhalt des ersten Rezeptes auf­fällt, dass er einen größeren Bedarf hat. Aber auch andere Gründe sind natürlich denkbar. Sie sollten in jedem Falle einen Verweis auf den Verordnungen aufbringen, dass es sich nicht um eine versehentliche Doppel­ver­ordnung handelt.

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