Kann Movicol Junior für einen 17-Jährigen abgegeben werden?

Wir haben folgendes Rezept erhalten: „Movicol Junior Btl. 1 x 90 St.“.
Der Patient ist 17 Jahre alt, Movicol Junior hat allerdings nur eine Indikation für Kinder bis 11 Jahre.

Ist die Abgabe von Movicol Junior möglich, wenn der Kunde bereits 17 Jahre ist?

Antwort

Zunächst einmal ist nur das Original des Herstellers Norgine ein verordnungsfähiges Medizinprodukt. Die Importe sind als Arzneimittel im Handel und daher in der Packungsgröße zu 90 Beutel als Jumbopackung einzustufen. Jumbopackungen sind generell nicht erstattungsfähig. Hier sollte also unbedingt auf eine eindeutige Verordnung des Originals geachtet werden.

Movicol Junior des Originalanbieters ist nach Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie nur für Kinder bis 11 Jahre unter den dort angegebenen Bedingungen erstattungsfähig:

Einem Erwachsenen oder Jugendlichen müsste daher ein anderes Macrogolprodukt mit passender Indikation verordnet werden.

Verschreibungspflichtige Produkte sind dabei grundsätzlich erstattungsfähig, für Erwachsene sind apothekenpflichtige Macrogole (Arzneimittel) unter den Voraussetzungen der Anlage I erstattungsfähig:

Und Medizinprodukte werden unter den Voraussetzungen der Anlage V erstattet:

Daher sollten Sie den Arzt um ein passendes Rezept bitten, aus dem dann auch klar hervorgeht, ob ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt gewünscht ist.

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