Kann man Mucoclear zulasten einer GKV abgeben?

Uns liegt ein Rezept über „Mucoclear 3 % NaCl 60 x 4 ml PZN 05737225“ vor.

Dürfen wir dies zulasten der Krankenkasse (DAK-Gesundheit) abgeben?

Antwort

Da Mucoclear 3 % ein Medizinprodukt, aber nicht in Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet ist, wird es von den Kassen leider nicht erstattet. Der Patient muss es selbst bezahlen.

In der Anlage V gelistet ist hingegen Mucoclear 6 %. Dieses Präparat ist damit erstattungsfähig:

Verordnungsvorgaben für Mucoclear 6 %

Verordnung gemäß Anlage V der Arznei­mittel­richt­linie – Liste der in die Arznei­mittel­versorgung einbe­zogenen verordnungs­fähigen Medizin­produkte

Zur symptomatischen Inhalations­behandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem 6. Lebensjahr.
(Befristet bis: 15.08.2022)

Quelle Lauer-Taxe online, Stand 01.01.2021

Vielleicht können Sie mit dem Arzt besprechen, ob je nach Patient und Indikation auch die 6%ige Lösung in Frage kommt.

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