Kann man Mucoclear zulasten einer GKV abgeben?
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Uns liegt ein Rezept über „Mucoclear 3 % NaCl 60 x 4 ml PZN 05737225“ vor.
Dürfen wir dies zulasten der Krankenkasse (DAK-Gesundheit) abgeben?
Antwort
Da Mucoclear 3 % ein Medizinprodukt, aber nicht in Anlage V zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA gelistet ist, wird es von den Kassen leider nicht erstattet. Der Patient muss es selbst bezahlen.
In der Anlage V gelistet ist hingegen Mucoclear 6 %. Dieses Präparat ist damit erstattungsfähig:
Verordnungsvorgaben für Mucoclear 6 %
Verordnung gemäß Anlage V der Arzneimittelrichtlinie – Liste der in die Arzneimittelversorgung einbezogenen verordnungsfähigen Medizinprodukte
Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem 6. Lebensjahr.
(Befristet bis: 15.08.2022)
Quelle Lauer-Taxe online, Stand 01.01.2021
Vielleicht können Sie mit dem Arzt besprechen, ob je nach Patient und Indikation auch die 6%ige Lösung in Frage kommt.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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