Kann man den Austausch eines Originals in einen rabattierten Import unterbinden?

Folgendes Kinderrezept zulasten einer AOK liegt uns vor:
Verordnet ist „Nutropinaq 10 mg/2 ml ILO 6 Stück PZN 01421608“ mit Aut-idem-Kreuz. Der Arzt hat zusätzlich Folgendes auf dem Rezept vermerkt: „Menge ärztlich begründet, kein Reimport! Aus medizinischen Gründen kein Austausch“. Allerdings ist der Rabattvertrag ein Nutropinaq "Reimport". Der Arzt verweigert offensichtlich den Reimport, wir sind uns nicht ganz sicher in der Abgabe – möchten aber auch nicht um 3.600 € retaxiert werden.
Wie ist das Rezept korrekt zu beliefern?

Antwort

Da Importe und bezugnehmende Originale als gleich gelten, müssen diese auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden.

Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen lässt es zu, dass der Arzt durch den Hinweis „aus med.-therapeutischen Gründen kein Austausch“ die Originalabgabe bestätigt und eine Importabgabe verhindert.

Dieser Passus ist jedoch unseres Wissens in den Regionallieferverträgen (meist) nicht enthalten, sodass das verordnete Original gegen einen rabattierten Import ausgetauscht werden müsste. Vielleicht prüfen Sie dahingehend jedoch nochmals Ihren regionalen Vertrag.

Sie können jedoch auch, wenn ernsthafte Bedenken bestehen, dass durch Abgabe des rabattierten Importes Therapieprobleme entstehen würden, den Austausch durch Geltendmachen pharmazeutischer Bedenken verhindern. Dies muss auf dem Rezept durch Sonder-PZN und Faktor 6 sowie handschriftlichen Vermerk (mit Datum und Unterschrift abgezeichnet) dokumentiert werden. Das Fehlen von Sonder-PZN oder Vermerk stellt allerdings nach § 3 des Rahmenvertrags keinen Retaxgrund mehr dar.

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