Kann ein namentlich verordnetes NEM zulasten der GKV abgegeben werden?
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Wir haben eine Arztpraxis, die regelmäßig „CALCIUM D3 500/1.000 Kapseln 120 St. PZN 10400344“ verordnet. Es ist also eindeutig verordnet, mit Namen und PZN.
Kann man dieses Calcium/D3-Präparat abgeben, obwohl es als Nahrungsergänzungsmittel gelistet ist?
Antwort
Nein, Nahrungsergänzungsmittel werden von den gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht, wenn der Arzt diese eindeutig mit PZN verordnet. Erstattet werden nach OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der AM-RL des G-BA) unter den dort angegebenen Bedingungen Calcium-Präparate auch in Kombination mit Vitamin D, wenn es sich um ein zugelassenes, apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt.
Wahrscheinlich wäre es empfehlenswert, wenn Sie dem Arzt eine Liste an entsprechenden Arzneimitteln empfehlen, die er zulasten der GKV im Rahmen der OTC-Erstattung verordnen kann.
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
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