Ist ein Austausch des verordneten Imports gegen das Original hier erlaubt?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept zulasten der BARMER (IK 107280004) vor, auf dem „Spiriva 18 μg Hartkap. M. IHP, HPI 90 ST PZN 07795215 Milinda“ verordnet wurde. Das Aut-idem-Kreuz wurde vom Arzt gesetzt.
Kann hier ohne Änderung des Rezeptes auch das Original abgegeben werden?
Antwort
Mit dem Aut-idem-Kreuz verhindert der Arzt den Austausch auf andere austauschbare Präparate und schließt so in diesem Fall den Austausch auf das aut-idem-fähige Rabattarzneimittel Braltus aus.
Aufgrund des Aut-idem-Kreuzes können Sie nur zwischen Spiriva-Original und Importen wählen. Da Spiriva von Milinda im Vergleichs-VK über dem Preis des Originals liegt, dürfen Sie das Original abgeben:

Abb.: Spiriva-Original und Importe (Auszug); Lauer-Taxe, Stand 15.10.2019
Da es in diesem Fall auch keine preisgünstigen Importe gibt, deren Abgabe Ihrem Einsparziel zugutekäme, spricht nichts gegen eine Abgabe des Originals.
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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