Ist dies eine Jumbopackung?

Bei folgendem BtM-Rezept sind wir unsicher:

Krankenkasse: DAK Gesundheit (IK 103467998)
„Ritalin LA 20 mg, 84 Hartkapseln!
z. B. 3 x 28!, gemäß schriftlicher ärztlicher Verordnung“

Was dürfen bzw. müssen wir hier abgeben? Könnte man eine 84er-Packung abgeben, obwohl diese kein N-Kennzeichen besitzt?

Antwort:

Bei der 84-St.-Packung handelt es sich nicht um eine Jumbopackung, wie die Einteilung laut PackungsV zeigt: 

Packungen, die kein Normkennzeichen tragen, da ihre Menge zwischen zwei definierte Normbereiche fällt, dürfen auf Stückzahlverordnungen hin abgegeben werden. Damit darf die 84er-Packung grundsätzlich abgegeben werden. Nur wenn es sich um eine Jumbopackung handelt, die aufgrund einer Nmax-Überschreitung kein Normkennzeichen trägt, ist eine Abgabe zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse nicht erlaubt.

Aus wirtschaftlichen Gründen sollte auch bevorzugt die größere Packung anstelle von 3 x 28 Stück abgegeben werden, um Retaxationen zu verhindern:

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