Ist die Abrechnung von Shingrix als Sprechstundenbedarf möglich?

Wir haben aus einer Kinderarztpraxis ein Rezept als Sprechstundenbedarfsrezept vorliegen.
Verordnet ist 1 x Shingrix. Wir bekommen den Hinweis: „Lieferausschluss! Bitte erfragen Sie die Genehmigung bei der Krankenkasse!“

Ist die Abrechnung von Shingrix als Sprechstundenbedarf möglich?

Antwort

Shingrix ist indiziert zur Vorbeugung von Herpes Zoster (HZ) und postzosterischer Neuralgie (PZN) bei:

  • Erwachsenen im Alter von 50 Jahren und älter,
  • Erwachsenen im Alter von 18 Jahren und älter mit erhöhtem Risiko für HZ.

Für einen Kinderarzt ist dies daher eine eher ungewöhnliche Verordnung.
Laut Anlage 2 der Sprechstundenbedarfsverordnung Niedersachsen können mit Ausnahme von

  • Kombinationsimpfstoffen gegen Hepatitis A/Hepatitis B und
  • Meningokokken-B-Impfstoffen

alle anderen Impfstoffe als Sprechstundenbedarf bezogen werden, die nach den jeweils gültigen Impfvereinbarungen der Krankenkassen, auf Basis der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses oder gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission verordnungsfähig sind.

Daher sollte grundsätzlich auch Shingrix über den SSB bezogen werden können.

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