Ist die Abgabe oberhalb Nmax erlaubt?

Uns liegt folgendes Kassenrezept vor:

„Ideos KT 90 St. x 4 = 360!!!“

Unserer Meinung nach können wir hier nur eine Packung liefern, da der größte definierte Messbereich bei 114–120 Stück liegt und es sich hier nicht um ein Vielfaches davon handelt.

Ist unsere Einschätzung richtig?

Antwort:

Die Wirkstoffkombination Calcium + Colecalciferol wird als orale Darreichungsform gemäß PackungsV wie folgt eingeteilt:

Die 90er-Packung trägt also keine Normierung, liegt aber unterhalb des N3-Bereichs und ist damit eine erstattungsfähige Packungsgröße.

Seit der Rahmenvertragsänderung im Juni 2016 gilt für alle Verordnungen, für die der altbekannte § 6 Rahmenvertrag keine Regelung enthält, dass die Apotheke unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und eventueller Rabattverträge Packungen bis zur verordneten Menge abgeben darf, ohne eine Retaxation befürchten zu müssen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. e).

Zunächst ist also zu prüfen, ob § 6 Abs. 3 (Stückzahl oberhalb Nmax) in dem von Ihnen beschriebenen Fall Anwendung findet. 

6 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertigarzneimittel festgelegte Messzahl, ist nur die nach der geltenden Packungsgrößenverordnung aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung oder ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben. Ein Vielfaches der größten Packung darf nur abgegeben werden, soweit der Vertragsarzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abgabe der verordneten Menge hingewiesen hat.“

Da keine N3-Packung des verordneten Präparats (Ideos) im Handel ist, kann § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag hier keine Anwendung finden. Deshalb greift die oben genannte Regelung aus § 3 Rahmenvertrag. Der Arzt hat zudem in eindeutiger Weise die größte im Handel befindliche Packung mehrfach verordnet, und dies sogar durch Ausrufezeichen gekennzeichnet, sodass keine auslegungsbedürftige, unbestimmte Stückzahlverordnung, sondern eine eindeutige Verordnung vorliegt. Sie können die Packungen also wie verordnet zulasten der Kasse abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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