Ist der stückzahlgenaue Austausch korrekt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept erhalten, auf dem „Vigantoletten 1.000 I.E. D3 mit 200 Stück“ verordnet wurden. Da diese PZN nicht vorrätig ist, haben wir uns gefragt, ob ein Austausch auf Vigantol 1.000 I.E. mit 200 Stück möglich wäre. Denn laut dem neuen Rahmenvertrag ist bei einer Stückzahlverordnung, die keinem N-Bereich entspricht (das ist ja hier der Fall), die Abgabe von Packungen mit identischer Stückzahl vorgesehen.
Wäre laut Rahmenvertrag nun dieser Austausch korrekt?
Antwort
Grundsätzlich ist dieser Austausch korrekt, denn beide Packungen sind aut-idem-konform zueinander. Die Stückzahlen fallen nicht in einen N-Bereich, daher ist ein Austausch nur stückzahlgenau erlaubt.
Beachten Sie aber, dass es sich bei der verordneten Packung um eine Jumbopackung handelt, die daher nicht zulasten der GKV abgerechnet werden kann. Das gilt sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Da müssten Sie also zunächst mit dem Arzt klären, inwiefern er die Verordnung ändern möchte. Andernfalls müsste das Rezept privat abgerechnet werden.
Bei einer Verordnung für Erwachsene greifen zudem die Vorgaben der OTC-Ausnahmeliste (Anlage I der AM-RL des G-BA):

Ist eine Diagnose auf dem Rezept angegeben, sollten Sie die Vorgaben prüfen. Ist keine Diagnose angegeben, so haben Sie auch keine Prüfpflicht.
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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