Hoch­preiser­ver­ordnung: Wie gehen wir retax­sicher vor?

Uns liegt eine Hoch­preiser­ver­ordnung zulasten der BARMER vor: „Replagal 1 mg/ml Inf.-Lsg. Konz. 3 x 10 DSF 3,5 ml N2, Menge ärztlich begründet“. Rabatt­verträge gibt es nicht. Unsere Apotheken­soft­ware zeigt an, dass es preis­günstige Arznei­mittel gibt. Wir sehen in der EDV aber nur Importe und das Original, die Importe bekommen wir nicht.

Dürfen wir in diesem Fall von einer Original­ver­ordnung aus­gehen oder sollte hier besser eine Sonder-PZN ange­geben werden?

Antwort

Die Darstellung Ihrer EDV ist korrekt, auch wir finden bei unserer Recherche weder Rabatt­arznei­mittel noch Generika – es kommen als alter­native Abgabe­möglich­keit nur die Importe in Frage. Aller­dings wurde auf Ihrer Ver­ordnung augen­schein­lich weder eine PZN noch ein Hersteller ange­geben. Möglicher­weise legt die Kranken­kasse diese hersteller­neutrale Ver­ordnung daher als Ver­ordnung über den günstigsten Import aus. Zwar wäre in solch einem Fall „nur“ eine Differenz­retax zu befürchten, aller­dings wäre selbst das in diesem Preis­segment ein Unter­schied von mehreren tausend Euro.

Daher sollten Sie entweder eine PZN/Firma nach­tragen lassen oder ansonsten unbe­dingt eine Preis­anker­über­schreitung auf dem Rezept doku­mentieren und die Defekt­belege für alle nicht ver­füg­baren Importe doku­mentieren. Die Sonder-PZN mit Faktor 3 ist dafür passend.

Wäre eindeutig das Original verordnet, so wären Sie nicht verpflichtet, auf einen günstigeren Import auszu­weichen, denn Biologika sind von der Erfüllung des Ein­spar­ziels ausge­nommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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