Hochpreiserverordnung: Wie gehen wir retaxsicher vor?
Uns liegt eine Hochpreiserverordnung zulasten der BARMER vor: „Replagal 1 mg/ml Inf.-Lsg. Konz. 3 x 10 DSF 3,5 ml N2, Menge ärztlich begründet“. Rabattverträge gibt es nicht. Unsere Apothekensoftware zeigt an, dass es preisgünstige Arzneimittel gibt. Wir sehen in der EDV aber nur Importe und das Original, die Importe bekommen wir nicht.
Dürfen wir in diesem Fall von einer Originalverordnung ausgehen oder sollte hier besser eine Sonder-PZN angegeben werden?
Antwort
Die Darstellung Ihrer EDV ist korrekt, auch wir finden bei unserer Recherche weder Rabattarzneimittel noch Generika – es kommen als alternative Abgabemöglichkeit nur die Importe in Frage. Allerdings wurde auf Ihrer Verordnung augenscheinlich weder eine PZN noch ein Hersteller angegeben. Möglicherweise legt die Krankenkasse diese herstellerneutrale Verordnung daher als Verordnung über den günstigsten Import aus. Zwar wäre in solch einem Fall „nur“ eine Differenzretax zu befürchten, allerdings wäre selbst das in diesem Preissegment ein Unterschied von mehreren tausend Euro.
Daher sollten Sie entweder eine PZN/Firma nachtragen lassen oder ansonsten unbedingt eine Preisankerüberschreitung auf dem Rezept dokumentieren und die Defektbelege für alle nicht verfügbaren Importe dokumentieren. Die Sonder-PZN mit Faktor 3 ist dafür passend.
Wäre eindeutig das Original verordnet, so wären Sie nicht verpflichtet, auf einen günstigeren Import auszuweichen, denn Biologika sind von der Erfüllung des Einsparziels ausgenommen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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