Handschriftlich ausgestelltes Rezept ohne Arztangaben – was darf die Apotheke heilen?
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Wir haben eine Frage zu den Heilungsmöglichkeiten der Apotheke. Uns wurde ein handschriftlich ausgestelltes Muster-16-Rezept vorgelegt, auf dem rechts unten der Arztstempel fehlte. Dort war nur ein „Kringel“ im Sinne einer Arztunterschrift. Die Patientin sagte, dies wisse der Arzt, ihm sei aber gerade die EDV zusammengebrochen, sie solle das Antibiotikum zügig einnehmen und dennoch versuchen, das Rezept in einer Apotheke einzulösen. Auf den Vorschlag, zunächst privat zu zahlen und später ein gültiges Rezept vorzulegen, wollte sich die Patientin nicht einlassen. Da das Rezept so in unseren Augen nicht ordnungsgemäß ausgestellt war und die Patientin auch nicht viel Entgegenkommen zeigte, lehnten wir die Belieferung ab.
Wäre eine Ergänzung aller Angaben im Feld „Arztstempel“ laut telefonischer Rücksprache (sofern diese zu Stande gekommen wäre) abrechnungstechnisch erlaubt gewesen?
Antwort
Nach § 6 Abs. 2c Rahmenvertrag dürfen Sie nach Rücksprache mit dem Arzt auch Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis ergänzen – also die Daten, die sonst im Arztstempel zu finden sind:
6 Abs. 2c Rahmenvertrag
„Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1–7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1–8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.1[…]
1 Hierdurch sind folgende Angaben auf dem Verordnungsblatt erfasst
- Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden Person (BtMVV: einschließlich Telefonnummer) […]“
Sie sollten natürlich sicher sein, dass es sich um eine korrekt ausgestellte Verordnung und nicht um eine Fälschung handelt, aber das wäre ja zumindest durch eine Rücksprache mit dem Arzt abzusichern.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Heilungsmöglichkeiten nach § 6 Rahmenvertrag“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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