Unterscheiden sich die Gültigkeitsfristen von BtM- und T-Rezept?
Wir diskutieren gerade, ob für BtM-Rezepte und T-Rezepte die gleichen Gültigkeitsfristen gelten. Können Sie helfen?
Antwort:
Für BtM-Rezepte gilt nach § 12 Abs. 1c der BtMVV, dass eine Abgabe nicht mehr erlaubt ist, wenn ein Rezept bei Vorlage vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde. Hier ist also das Datum der Rezeptvorlage in der Apotheke maßgeblich, die Abgabe kann später erfolgen. Für T-Rezepte gilt nach § 3a Abs. 4 AMVV, dass solch eine Verschreibung bis zu sechs Tage nach dem Ausstellungstag gültig ist. Hier muss auch die Rezeptbelieferung innerhalb dieser Frist erfolgen. Gerade bei diesen Arzneimitteln sollten Rezepte daher zeitnah in der Apotheke vorgelegt werden, da die Bestellung direkt über die Firma und nicht über den Großhandel erfolgt.
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