Entlassrezept – Stückelung von mehreren kleineren Packungen

Wir haben eine Frage bezüglich einer Abgabe auf ein Entlass­rezept. Auf dem aus der Klinik zugefaxten Entlass­rezept ist die kleinste Einheit Dexamethason 4 mg verschrieben, dafür aber dreimal:

„3 x Dexamethason 4 mg Galen Tab. 20 ST. N1 PZN: 00745740“.

Können wir das so abgeben, oder dürfen wir nur eine Packung abgeben und sollten den Patienten an seinen Haus­arzt verweisen? Oder ist es durch die momentane Pandemie möglich, die N2-Packung einmalig abzugeben?

Antwort

Für das Entlassrezept gelten Corona-Sonderregelungen: In diesen Sonderregelungen aufgrund der Pandemie heißt es, dass „ausgehend vom Versorgungsbedarf der oder des Versicherten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus auch eine Packungsgröße bis zum größten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung im Rahmen des Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V verordnet werden“ darf.

1 Abs. 2 SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

„Abweichend von § 39 Absatz 1a Satz 8 erster Halbsatz des Fünften Buches Sozialgesetzbuch dürfen Krankenhäuser bei der Verordnung eines Arzneimittels eine Packung bis zum größten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnen. […]“

Leider wird nicht konkret geschrieben, ob auch mehrere kleine Packungen möglich sind. Nach Rücksprache und Rezeptkorrektur durch die Apotheke eine N2-Packung abzugeben, sollte aber in jedem Fall möglich sein. Eventuell muss der Patient dann nochmals eine Folgeverordnung bei seinem Hausarzt holen, damit die Therapie nicht vorzeitig beendet wird.

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