E-Rezept mit ausgeschriebenem Status – was ist zu tun?
Wir haben einen Ausdruck vom E-Rezept gemacht, denn uns war bei der Kontrolle aufgefallen, dass das Kinderrezept den Status „Rentner“ (als ausgeschriebenes Wort) hat. Normalerweise wird der Status doch als Zahl angegeben und hier stimmt ja offensichtlich etwas nicht.
Was müssen wir nun tun?
Antwort
In der Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag von Januar 2025 findet man in § 2 Buchst. b) Folgendes:
2 Buchst. b Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag
„Bei den folgenden Ziffern gehen die Vertragspartner davon aus, dass keine Fehler auftreten. Sollten sie dennoch auftreten, verständigen sich die Vertragspartner kurzfristig über das weitere Vorgehen. Unabhängig von der Dauer dieser Vereinbarung hat die Apotheke keine Prüfpflicht auf die inhaltliche Richtigkeit folgender Angaben:
- Praxis-/Klinikanschrift: Die Praxis-/Klinikanschrift muss vorhanden sein.
- Arztnummer (Pseudoarztnummer): Die Arztnummer (Pseudoarztnummer) muss numerisch vorhanden sein.
- BSNR/Standortnummer: Die BSNR/Standortnummer muss vorhanden sein. Bei Zahnärzten muss statt der BSNR/Standortnummer die Abrechnungsnummer eingetragen sein.
- Statusangabe zum Versicherten: Der Versichertenstatus muss vorhanden sein.“
Demnach haben Sie keine Prüfpflicht bei der inhaltlichen Richtigkeit des Versichertenstatus. Der Status hat lediglich buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Krankenkassen und sagt nichts über den Leistungsanspruch der Versicherten aus. Die Leistungsansprüche richten sich nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Dennoch sollte die Arztpraxis dringend darauf hingewiesen werden, dass es nicht vorgesehen ist, hier den Status auszuschreiben. Es sollte der Zahlencode verwendet werden. Und in diesem Fall liegt vermutlich auch noch ein erkennbarer Irrtum vor, da es wahrscheinlich eine Familienversicherung ist. Wir würden Ihnen daher zur Rücksprache raten, auch wenn das Retaxrisiko nach unserer Einschätzung in diesem Fall gering ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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