E-Rezept mit ausge­schriebenem Status – was ist zu tun?

Wir haben einen Aus­­druck vom E-Rezept ge­macht, denn uns war bei der Kontrolle aufge­­fallen, dass das Kinder­­rezept den Status „Rentner“ (als ausge­schriebenes Wort) hat. Normaler­­weise wird der Status doch als Zahl ange­­geben und hier stimmt ja offensicht­­lich etwas nicht.

Was müssen wir nun tun?

Antwort

In der Zusatz­vereinbarung zum Rahmen­vertrag von Januar 2025 findet man in § 2 Buchst. b) Folgendes:

2 Buchst. b Zusatzvereinbarung zum Rahmenvertrag

„Bei den folgenden Ziffern gehen die Vertragspartner davon aus, dass keine Fehler auftreten. Sollten sie dennoch auftreten, verständigen sich die Vertragspartner kurzfristig über das weitere Vorgehen. Unabhängig von der Dauer dieser Vereinbarung hat die Apotheke keine Prüfpflicht auf die inhaltliche Richtigkeit folgender Angaben:

  1. Praxis-/Klinikanschrift: Die Praxis-/Klinikanschrift muss vorhanden sein.
  2. Arztnummer (Pseudoarztnummer): Die Arztnummer (Pseudoarztnummer) muss numerisch vorhanden sein.
  3. BSNR/Standortnummer: Die BSNR/Standortnummer muss vorhanden sein. Bei Zahnärzten muss statt der BSNR/Standortnummer die Abrechnungsnummer eingetragen sein.
  4. Statusangabe zum Versicherten: Der Versichertenstatus muss vorhanden sein.“

Demnach haben Sie keine Prüf­pflicht bei der inhalt­lichen Richtig­keit des Versicherten­status. Der Status hat lediglich buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Kranken­kassen und sagt nichts über den Leistungs­anspruch der Versicherten aus. Die Leistungs­ansprüche richten sich nach dem Fünften Buch Sozial­gesetz­buch (SGB V). Dennoch sollte die Arzt­praxis dringend darauf hinge­wiesen werden, dass es nicht vorge­sehen ist, hier den Status auszu­schreiben. Es sollte der Zahlen­code verwendet werden. Und in diesem Fall liegt vermutlich auch noch ein erkenn­barer Irrtum vor, da es wahr­scheinlich eine Familien­ver­sicherung ist. Wir würden Ihnen daher zur Rück­sprache raten, auch wenn das Retax­risiko nach unserer Ein­schätzung in diesem Fall gering ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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