Dürfen wir von der Wirkstärke abweichen?

Aufgrund der aktuellen Situation mit den Lieferengpässen haben wir uns folgende Frage gestellt:

Wenn der Arzt ein Arzneimittel mit 20 mg 100 Stück verordnet hat, aber nur Arzneimittel mit 10 mg 100 Stück lieferbar sind, dürfen wir dann zweimal die 100er-Packung à 10 mg abgeben?

Antwort

Solange die SARS-CoV-2-AMVersVO noch in Kraft ist (07.04.23), darf auch eine abweichende Wirkstärke abgegeben werden, sofern die Arzneimitteltherapie nicht gefährdet und die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:

1 Abs. 3 SARS-CoV-2-AMVersVO

[…] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffes nicht überschritten wird: […] die Packungsanzahl […] die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. […]

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung