Dürfen wir von der Wirkstärke abweichen?
Aufgrund der aktuellen Situation mit den Lieferengpässen haben wir uns folgende Frage gestellt:
Wenn der Arzt ein Arzneimittel mit 20 mg 100 Stück verordnet hat, aber nur Arzneimittel mit 10 mg 100 Stück lieferbar sind, dürfen wir dann zweimal die 100er-Packung à 10 mg abgeben?
Antwort
Solange die SARS-CoV-2-AMVersVO noch in Kraft ist (07.04.23), darf auch eine abweichende Wirkstärke abgegeben werden, sofern die Arzneimitteltherapie nicht gefährdet und die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten wird:
1 Abs. 3 SARS-CoV-2-AMVersVO
[…] Apotheken dürfen ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt von der ärztlichen Verordnung im Hinblick auf Folgendes abweichen, sofern dadurch die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffes nicht überschritten wird: […] die Packungsanzahl […] die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. […]
Sie dürften also auch zwei Packungen mit 10 mg und 100 Stück abgeben. Dabei sollten Sie nicht vergessen, die Sonder-PZN auf das Rezept zu drucken, und bedenken, dass der Patient bei Abgabe von zwei Packungen auch zweimal die Zuzahlung leisten muss.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung