Dürfen wir preisgünstige Importe ignorieren?
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Uns liegt eine Verordnung über „Xarelto 20 mg 98 St. N3 Bayer PZN 08461433“ vor. Die EDV zeigt uns an, dass es preisgünstige Importe gibt, die wir abgeben sollen. Wir haben unser Einsparziel aber schon längst erreicht.
Dürfen wir die preisgünstigen Präparate jetzt ignorieren?
Antwort
Mit dieser Verordnung befinden Sie sich im solitären Markt, da es außer dem Original nur Importarzneimittel als Auswahlmöglichkeiten gibt (§ 9 Abs. 1 Rahmenvertrag). Innerhalb des solitären Marktes dürfen Sie, sofern keine Rabattverträge vorrangig zu beachten sind, bis zur durch die Verordnung gesetzte Preisgrenze (in diesem Fall das verordnete Original) frei zwischen Original und Importen wählen. Nach § 13 Rahmenvertrag ist durch die Apotheke pro Kalenderquartal und pro Krankenkasse das Einsparziel durch die Abgabe preisgünstiger Importe zu erreichen.
13 Abs. 2
„[…] Im importrelevanten Markt besteht ein Abgabevorrang für preisgünstige Importarzneimittel in Form eines innerhalb eines Kalenderquartals zu erzielenden Einsparziels nach Absatz 5.“
Wenn Sie das Einsparziel bereits erfüllt haben, werden weitere Einsparungen in Form eines Importbonus gutgeschrieben, der mit zukünftigen Malus verrechnet werden kann. Sie sind aber nicht verpflichtet, über die Erfüllung des Einsparziels hinaus weiterhin preisgünstige Importe abzugeben. Daher kann in diesem Fall auch das verordnete Original abgegeben werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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