Dürfen Dronabinolsets abgerechnet werden?
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Wir haben ein BtM-Rezept über „Dronabinol Tropfen 25 mg/ml, 50 ml, NRF 22.8.“ erhalten. Wir haben mehrere Artikel gelesen, wie die Tropfen taxiert werden sollen. Wir sind uns unsicher, ob wir das Dronabinolset abrechnen dürfen oder nicht.
Wir haben zwei Dronabinolsets mit 1.000 mg und 250 mg Dronabinol für die Rezeptur angefertigt, weil für die Rezeptur 1.250 mg Dronabinol erforderlich sind.
Wie rechnen wir jetzt diese Rezeptur ab mit den beiden Dronabinolsets?
Antwort
Herstellsets sind eine Arbeitserleichterung bei der Herstellung von Dronabinolzubereitungen. Leider wurden aber bei der Taxierung der Herstellsets vermehrt Teilretaxierungen verzeichnet. Es wird daher empfohlen, bei der Taxierung nicht unmittelbar die Kosten des Herstellsets anzusetzen, sondern die Rezepturbestandteile ausschließlich nach Verbrauch und gemäß Hilfstaxe zu berechnen. Vor einiger Zeit wurde darüber berichtet.
- DAP Arbeitshilfe „Taxierung von Cannabisarzneimitteln in der Rezeptur nach Anlage 10 der Hilfstaxe“
- DAP Lexikon
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