Dürfen diese Impfstoffe auf Sprechstundenbedarfs-Rezept verordnet werden?

Dürfen diese drei Impfstoffe zusammen auf einem Rezept verordnet werden?

Krankenkasse: GKV BW Sprechstundenbedarf (IK 107018414)

  1. Verordnungszeile: Encepur 20 St. PZN 11566093
  2. Verordnungszeile: Pneumovax 10 St. PZN 10311310
  3. Verordnungszeile: Tetagam 1 St. PZN 04042490

Antwort:

Für die Verordnung im Sprechstundenbedarf (SSB) gelten die jeweiligen Sprech­stunden­bedarfs­vereinbarungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Für Baden-Württemberg ist dazu folgendes vereinbart:

Ihre Verordnung enthält folgende Impfstoffe (vgl. Abb. oben):
Encepur: Impfstoff gegen FSME ➔ Verordnungsweg SSB
Pneumovax: Impfstoff gegen Pneumokokken ➔ Verordnungsweg SSB
Tetagam: Tetanus-Immunglobulin ➔ Verordnungsweg SSB

Bitte überprüfen Sie noch, dass die Felder Sprechstundenbedarf und Impfstoff auf dem Rezept angekreuzt sind.

Allerdings gibt es die eine oder andere Diskussion, ob Tetagam auf einem separaten Rezept verordnet werden muss. Nach unseren Recherchen könnte dies an abrechnungsspezifischen Details liegen, da es sich um eine Postexpositonsprophylaxe handelt.
Dies sollten Sie ggf. noch bei der für Sie zuständigen Abrechnungsstelle klären, ansonsten ist eine Abgabe der drei Impfstoffe auf Sprechstundenbedarf unserer Meinung nach möglich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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