Dürfen Arzneimittel ohne Normgröße zulasten der GKV abgegeben werden?

Ist eine verordnete 7er-Packung Prolutex (PZN 10177053) derzeit abrechenbar?

Wir haben eine Genehmigung, dass die AOK Niedersachsen die Kosten für den Wirkstoff Progesteron befristet bis zum Ende der Schwangerschaft übernimmt.

Leider trägt die 7er-Packung keine Normgröße. Könnt Ihr uns helfen?

Antwort

Seit Einführen des neuen Rahmenvertrages ist es nicht mehr notwendig, dass ein Arzneimittel eine Normgröße trägt, um abrechnungsfähig zu sein. Ausschlaggebend ist allein die verordnete Menge. Wenn der Arzt also ausdrücklich 7 Stück Prolutex 25 mg verordnet hat, dürfen Sie dies auch so beliefern. Da es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, das keinen Lifestylecharakter hat, ist aus unserer Sicht auch keine Genehmigung notwendig, sofern der Arzt es im Rahmen der gültigen Indikationen verordnet hat.

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