Dürfen Arzneimittel ohne Normgröße zulasten der GKV abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Ist eine verordnete 7er-Packung Prolutex (PZN 10177053) derzeit abrechenbar?
Wir haben eine Genehmigung, dass die AOK Niedersachsen die Kosten für den Wirkstoff Progesteron befristet bis zum Ende der Schwangerschaft übernimmt.
Leider trägt die 7er-Packung keine Normgröße. Könnt Ihr uns helfen?
Antwort
Seit Einführen des neuen Rahmenvertrages ist es nicht mehr notwendig, dass ein Arzneimittel eine Normgröße trägt, um abrechnungsfähig zu sein. Ausschlaggebend ist allein die verordnete Menge. Wenn der Arzt also ausdrücklich 7 Stück Prolutex 25 mg verordnet hat, dürfen Sie dies auch so beliefern. Da es sich um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, das keinen Lifestylecharakter hat, ist aus unserer Sicht auch keine Genehmigung notwendig, sofern der Arzt es im Rahmen der gültigen Indikationen verordnet hat.
- DAP Merkblatt „Der neue Rahmenvertrag“
- DAP Arbeitshilfe „Heilungsmöglichkeiten nach § 6 Rahmenvertrag“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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