Muss bei OTC-Arzneimitteln eine Dosierung auf das Rezept?
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Wir haben immer wieder Rezepte aus der Kinderarztpraxis zulasten der Krankenkassen mit OTC-Präparaten. Allerdings fehlt hier immer die Dosierungsangabe, wie auch in diesem Beispiel:
„Ibuflam 40mg/ ml SUE 100ml N1 PZN 09731739“.
Muss auf diesen Rezepten eine Dosierungsangabe stehen oder gilt diese Vorgabe ausschließlich bei Rx-Präparaten?
Antwort
Seit 01.11.2020 verlangt die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) die Angabe der Dosierung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Da die Regelungen der AMVV jedoch nicht für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) gelten, muss bei diesen Arzneimitteln weiterhin keine Dosierungsangabe auf dem Rezept stehen. Daher können Sie solche Rezepte auch ohne Dosierungsangabe beliefern. Dennoch sollten Sie immer erfragen, ob dem Patienten die Dosierung bekannt ist, denn nur so ist eine korrekte Anwendung des verordneten Mittels möglich.
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