Muss bei einer Verordnung über Prolia eine Dosierung angegeben werden?

Wir haben ein Rezept über „Prolia 60 mg FS mit Ans. FER 1 St. PZN 06145082“ erhalten. Eine Dosierung wurde nicht ange­geben. Die Patientin hat uns erklärt, dass sie das Arznei­mittel zur Ver­ab­reichung mit in die Arzt­praxis nehmen wird.

Muss trotzdem eine Dosierung ange­geben werden?

Antwort

Laut § 2 Abs. 1 Satz 7 AMVV gilt Folgendes:

2 Abs. 1 Satz 7 AMVV

„Die Verschreibung muss enthalten […] die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikations­plan, der das verschriebene Arznei­mittel um­fasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungs­anweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arznei­mittel unmittelbar an die verschreibende Person abge­geben wird […]“

Die AMVV legt also fest, dass bei direkter Abgabe an den Arzt, wie zum Beispiel beim Sprech­stunden­bedarf, die Dosierungs­anweisung fehlen darf. Sollten aber die Arznei­mittel an den Patienten abgegeben werden, die später vom Arzt oder beim Arzt ange­wendet werden, wie es bei Prolia ja meistens der Fall ist, ist aus unserer Sicht eine Dosierungs­anweisung verpflichtend. Sollte diese fehlen, wird es höchst­wahr­scheinlich zu einer Retax kommen, da dem Bearbeiter beim Abrechnungs­zentrum vermutlich nicht immer bewusst ist, um was für ein Mittel es sich handelt. Auch wird man sich hier auf die Sorgfalts­pflicht der Apotheke berufen. Solche Fälle sind durch­aus schon vorge­kommen.
Zu guter Letzt könnte es so ausge­legt werden, dass der Patient aufgrund fehlender Anweisung das Arznei­mittel selbst appliziert und somit ein Risiko entsteht.
Sie sollten daher grund­sätzlich eine Dosierungs­anweisung ergänzen. Eine Formulierung in der Form von „wird durch den Arzt angewendet“ sollte aus unserer Sicht ausreichen.

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