Muss bei einer Verordnung über Prolia eine Dosierung angegeben werden?
Wir haben ein Rezept über „Prolia 60 mg FS mit Ans. FER 1 St. PZN 06145082“ erhalten. Eine Dosierung wurde nicht angegeben. Die Patientin hat uns erklärt, dass sie das Arzneimittel zur Verabreichung mit in die Arztpraxis nehmen wird.
Muss trotzdem eine Dosierung angegeben werden?
Antwort
Laut § 2 Abs. 1 Satz 7 AMVV gilt Folgendes:
2 Abs. 1 Satz 7 AMVV
„Die Verschreibung muss enthalten […] die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird […]“
Die AMVV legt also fest, dass bei direkter Abgabe an den Arzt, wie zum Beispiel beim Sprechstundenbedarf, die Dosierungsanweisung fehlen darf. Sollten aber die Arzneimittel an den Patienten abgegeben werden, die später vom Arzt oder beim Arzt angewendet werden, wie es bei Prolia ja meistens der Fall ist, ist aus unserer Sicht eine Dosierungsanweisung verpflichtend. Sollte diese fehlen, wird es höchstwahrscheinlich zu einer Retax kommen, da dem Bearbeiter beim Abrechnungszentrum vermutlich nicht immer bewusst ist, um was für ein Mittel es sich handelt. Auch wird man sich hier auf die Sorgfaltspflicht der Apotheke berufen. Solche Fälle sind durchaus schon vorgekommen.
Zu guter Letzt könnte es so ausgelegt werden, dass der Patient aufgrund fehlender Anweisung das Arzneimittel selbst appliziert und somit ein Risiko entsteht.
Sie sollten daher grundsätzlich eine Dosierungsanweisung ergänzen. Eine Formulierung in der Form von „wird durch den Arzt angewendet“ sollte aus unserer Sicht ausreichen.
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