Wie werden Pharma­zeutische Bedenken doku­mentiert?

Wir haben eine ganz allge­meine Frage:

Wie müssen wir bei Pharma­zeutischen Bedenken vor­gehen?

Antwort

Ergeben sich aus dem Beratungs­gespräch Hinweise, dass ein Aus­tausch des ver­ordneten Arznei­mittels möglicher­weise die Therapie gefährdet, so hat die Apotheke die Möglich­keit, einen solchen Aus­tausch durch Anwenden Pharma­zeutischer Bedenken zu verhindern. Wichtig: Durch die Pharma­zeutischen Bedenken wird nicht die gesamte Abgabe­rang­folge ausge­setzt, sondern die Apotheke muss jedes in Frage kommende Arznei­mittel prüfen. Ist die Prüfung abge­schlossen und steht fest, welches Arznei­mittel abge­geben wird, muss der Vor­gang noch auf dem Rezept bzw. im Abgabe­daten­satz doku­mentiert werden: Dazu sind nach Rahmen­vertrag die Sonder-PZN sowie eine indivi­duelle Begründung für den vor­liegen­den Fall anzu­geben. Sollte entweder die Begründung oder die Sonder-PZN fehlen, so ist dies eben­falls laut Rahmen­vertrag kein Grund für eine Retaxation – fehlt beides, so ist ein Nach­reichen im Beanstandungs­ver­fahren zulässig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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