Wie werden Pharmazeutische Bedenken dokumentiert?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine ganz allgemeine Frage:
Wie müssen wir bei Pharmazeutischen Bedenken vorgehen?
Antwort
Ergeben sich aus dem Beratungsgespräch Hinweise, dass ein Austausch des verordneten Arzneimittels möglicherweise die Therapie gefährdet, so hat die Apotheke die Möglichkeit, einen solchen Austausch durch Anwenden Pharmazeutischer Bedenken zu verhindern. Wichtig: Durch die Pharmazeutischen Bedenken wird nicht die gesamte Abgaberangfolge ausgesetzt, sondern die Apotheke muss jedes in Frage kommende Arzneimittel prüfen. Ist die Prüfung abgeschlossen und steht fest, welches Arzneimittel abgegeben wird, muss der Vorgang noch auf dem Rezept bzw. im Abgabedatensatz dokumentiert werden: Dazu sind nach Rahmenvertrag die Sonder-PZN sowie eine individuelle Begründung für den vorliegenden Fall anzugeben. Sollte entweder die Begründung oder die Sonder-PZN fehlen, so ist dies ebenfalls laut Rahmenvertrag kein Grund für eine Retaxation – fehlt beides, so ist ein Nachreichen im Beanstandungsverfahren zulässig.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung