Wie werden Pharmazeutische Bedenken dokumentiert?
Wir haben eine ganz allgemeine Frage:
Wie müssen wir bei Pharmazeutischen Bedenken vorgehen?
Antwort
Ergeben sich aus dem Beratungsgespräch Hinweise, dass ein Austausch des verordneten Arzneimittels möglicherweise die Therapie gefährdet, so hat die Apotheke die Möglichkeit, einen solchen Austausch durch Anwenden Pharmazeutischer Bedenken zu verhindern. Wichtig: Durch die Pharmazeutischen Bedenken wird nicht die gesamte Abgaberangfolge ausgesetzt, sondern die Apotheke muss jedes in Frage kommende Arzneimittel prüfen. Ist die Prüfung abgeschlossen und steht fest, welches Arzneimittel abgegeben wird, muss der Vorgang noch auf dem Rezept bzw. im Abgabedatensatz dokumentiert werden: Dazu sind nach Rahmenvertrag die Sonder-PZN sowie eine individuelle Begründung für den vorliegenden Fall anzugeben. Sollte entweder die Begründung oder die Sonder-PZN fehlen, so ist dies ebenfalls laut Rahmenvertrag kein Grund für eine Retaxation – fehlt beides, so ist ein Nachreichen im Beanstandungsverfahren zulässig.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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