Darf man einen Nachfolgeartikel mit größerer Stückzahl abgeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu dem Hochpreiser Xolair.
Verordnet wurde „Xolair 150 mg ILO 4 St. N2 9175132“. Der verordnete Artikel ist außer Handel, als Nachfolger wird eine 6er-Packung angegeben.
Dürften wir den Nachfolger ohne Rezeptänderung abgeben? In der EDV sind die Artikel ja verknüpft. Oder sollten wir besser einen Import mit 4 Stück bestellen?
Antwort
Der in der Taxe angegebene Nachfolgeartikel zum verordneten Xolair mit 4 Stück (= N2) ist nicht aut-idem-konform zum verordneten Präparat, da er nicht dem gleichen N-Bereich angehört.

Abb.: DAP PZN-Checkplus
Ein Austausch ist daher ohne ein neues Rezept durch den Arzt nicht möglich, auch wenn die EDV den Nachfolger vorschlägt.
Nach Rahmenvertrag kann einer der Importe mit 4 Stück, der nicht teurer als das verordnete Original ist, abgegeben werden. Kein Import erfüllt die Voraussetzungen, um als preisgünstig eingestuft zu werden. Daher kommt diese Importabgabe nicht Ihrem Einsparziel zugute.
Soll das neue Originalpräparat mit 6 Stück (ohne Normkennzeichen) abgegeben werden, muss der Arzt die Verordnung ändern.
- DAP Arbeitshilfe „Nichtverfügbarkeit“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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