Darf ein BtM ohne N-Kennzeichen abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Stückzahlverordnung über „Medikinet adult 30 mg REK 78 Stück“ vor. Darf dieses Medikament ohne Normkennzeichen abgegeben werden? Wir sind unsicher, da es sich ja um ein BtM handelt.
Antwort:
Für „Medikinet Adult 30 mg REK 78 Stück“ gelten die folgenden Normbereiche laut PackungsV:
Da die Menge von 78 Stück unterhalb des N3-Bereichs zwischen zwei N-Bereichen liegt, handelt es sich um eine erstattungsfähige Packungsgröße. Die 78er-Packung kann also zulasten der GKV abgegeben werden.
Nicht abgabefähig wäre eine Jumbopackung mit einer Menge oberhalb des Nmax-Bereiches. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein „normales“ Arzneimittel handelt oder um ein BtM.
- DAP Erstattungs-Checkplus
- DAP Lexikon
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung