BtM-Rezept auf dem Postweg verloren – ist die Abgabe auf ein Duplikat erlaubt?

Im Juli haben wir ein BtM-Rezeptfax beliefert. Die Praxis sagt, sie hätte uns das Original per Post zukommen lassen, es ist aber nie aufgetaucht. Nach langem Hin und Her wurde nun ein „Duplikat“ ausgestellt.

Ist das bei BtM überhaupt zulässig?

Antwort

Für BtM-Verschreibungen, die auf dem Weg zum Patienten oder dem Patienten selbst verloren gehen, ist anders als bei unbenutzten, gestohlenen BtM-Rezepten keine Verlustmeldung an die Bundesopiumstelle erforderlich. Die behandelnde ärztliche Person dokumentiert den Verlust auf Teil III ihrer Verschreibung und kann dem Patienten in eigener Verantwortung ein neues BtM-Rezept ausstellen.

Die Abgabe eines Betäubungsmittels auf ein Fax ist nicht erlaubt. BtM dürfen ausschließlich nach Übergabe der Originalverschreibung durch den Apotheker abgegeben werden. Daher gibt es keine Regelung, wie Sie jetzt vorgehen müssen.

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