Arztunterschrift i. V.?

Wir haben eine Verordnung zulasten der DAK erhalten, ausstellende Praxis ist ein Dialysezentrum mit mehreren Ärzten. Die Verordnung wurde von einer der dort tätigen Ärztinnen „in Vertretung“ unterschrieben und auch mit i. V. gekennzeichnet. Der Name der Ärztin findet sich jedoch nicht im Praxisstempel. Auf unsere Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass dies immer so gehandhabt wird. Wir befürchten jedoch eine Retaxation seitens der Krankenkasse, da vollständiger Name und Berufsbezeichnung der Ärztin fehlen.

Liegen wir mit unserer Befürchtung richtig?

Antwort

Rezepte (in Verbindung mit dem Vertragsarztstempel) sind grundsätzlich nur für den Berechtigten bestimmt.

Es gibt aber Ausnahmen:

  • Angestellte Ärzte bei Vertragsärzten und im MVZ angestellte Ärzte benutzen Rezeptformulare und Vertragsarztstempel der Praxis bzw. des MVZ, in denen zusätzlich der Name und die Facharztbezeichnung des Verordnenden enthalten ist.
    Zudem ist auch bei einheitlicher Betriebsstättennummer (BSNR) auf die Verwendung der eigenen lebenslangen Arztnummer (LANR) des Verordnenden im Personalienfeld zu achten.
  • Genehmigte Ärzte in Weiterbildung, Sicherstellungsassistenten, Praxisassistenten sowie Praxisvertreter (in fremder Praxis) benutzen ebenfalls die Rezepte der Praxis bzw. des MVZ.
    Sie unterzeichnen jedoch in Vertretung (i. V.) und verwenden die LANR und den Vertragsarztstempel des vertretenen Arztes. Der Name und die Berufsbezeichnung („Arzt“, „Facharzt für ...“) des Verordnenden müssen auch hier erkennbar sein (ggf. Zusatzstempel).

Ergänzen Sie auf jeden Fall den Namen und die Berufsbezeichnung des verschreibenden Vertretungsarztes und vergessen nicht, Ihre Ergänzung abzuzeichnen.

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