Arzneimittel oder Medizinprodukt – was ist abzugeben?

Uns liegt eine Verordnung über das Original „Movicol junior 3 x 30 St.“ vor.
Der Patient ist ein Kind im Alter von 4 Jahren.

Können wir auf das Rezept eine Packung mit 90 St. (PZN 10086830) abgeben oder müssen tatsächlich 3 x 30 St. abge­geben werden (wie bei den verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln)?

Antwort

Bei Macrogol-Medizinprodukten gelten die Vorgaben der wirtschaftlichen Abgabe und nicht die Vorgaben des § 8 Rahmenvertrag, da dieser sich auf die Abgabe von Arzneimitteln bezieht.

Daher können Sie, sofern ein Medizinprodukt verordnet ist, die wirtschaftlichste Menge abgeben. In diesem Fall können Sie also die 90er-Packung abgeben.

Achten Sie aber bitte darauf, dass auch eindeutig das Original verordnet ist. Nur dieses ist als Medizinprodukt im Handel. Die Importe sind als Arzneimittel im Handel. Hier müsste also 3 x die 30er abgegeben werden, die 90er-Packung wäre hier eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung! Ein Austausch zwischen Original und Import (und umgekehrt) wäre ebenso wenig erlaubt. Daher muss immer genau darauf geachtet werden, was der Arzt verordnet hat.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung