Arzneimittel oder Medizinprodukt – was ist abzugeben?
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Uns liegt eine Verordnung über das Original „Movicol junior 3 x 30 St.“ vor.
Der Patient ist ein Kind im Alter von 4 Jahren.
Können wir auf das Rezept eine Packung mit 90 St. (PZN 10086830) abgeben oder müssen tatsächlich 3 x 30 St. abgegeben werden (wie bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln)?
Antwort
Bei Macrogol-Medizinprodukten gelten die Vorgaben der wirtschaftlichen Abgabe und nicht die Vorgaben des § 8 Rahmenvertrag, da dieser sich auf die Abgabe von Arzneimitteln bezieht.
Daher können Sie, sofern ein Medizinprodukt verordnet ist, die wirtschaftlichste Menge abgeben. In diesem Fall können Sie also die 90er-Packung abgeben.
Achten Sie aber bitte darauf, dass auch eindeutig das Original verordnet ist. Nur dieses ist als Medizinprodukt im Handel. Die Importe sind als Arzneimittel im Handel. Hier müsste also 3 x die 30er abgegeben werden, die 90er-Packung wäre hier eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung! Ein Austausch zwischen Original und Import (und umgekehrt) wäre ebenso wenig erlaubt. Daher muss immer genau darauf geachtet werden, was der Arzt verordnet hat.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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