Alendronsäure im Off-Label-Use für einen Mann – ist die Abgabe erlaubt?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Uns liegt folgendes Rezept vor: „Alendronsäure AL 70 mg 12 Tabl. PZN 01038571 1x die Woche“. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt. Das Rezept ist für einen Mann ausgestellt, allerdings hat das verordnete Präparat keine Zulassung für die Anwendung bei Männern.
Dürfen wir das Arzneimittel an den Mann abgeben?
Antwort
Alendronsäure hat nur eine Zulassung zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen. Hier hat der Arzt demnach im Off-Label-Use verordnet. Sie dürfen das Präparat abgeben; es liegt in der Verantwortung des Arztes, zu entscheiden, ob ein Off-Label-Use erforderlich ist. Dennoch können Sie Rücksprache mit dem Arzt halten, um zu erfahren, ob der Off-Label-Use gewollt ist. Dies können Sie dann auch auf dem Rezept dokumentieren.
Für die Behandlung der Osteoporose bei Männern ist z. B. Actonel (Risedronsäure) zugelassen.
Weiterführende Links:
- DAP Merkblatt „Off-Label-Use“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
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