Alendronsäure im Off-Label-Use für einen Mann – ist die Abgabe erlaubt?

Uns liegt folgendes Rezept vor: „Alendron­säure AL 70 mg 12 Tabl. PZN 01038571  1x die Woche“. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt. Das Rezept ist für einen Mann ausge­stellt, allerdings hat das verordnete Präparat keine Zulassung für die Anwendung bei Männern.

Dürfen wir das Arzneimittel an den Mann abgeben?

Antwort

Alendronsäure hat nur eine Zulassung zur Behandlung der Osteoporose bei post­meno­pausalen Frauen. Hier hat der Arzt demnach im Off-Label-Use verordnet. Sie dürfen das Präparat abgeben; es liegt in der Verantwortung des Arztes, zu entscheiden, ob ein Off-Label-Use erforderlich ist. Dennoch können Sie Rück­sprache mit dem Arzt halten, um zu erfahren, ob der Off-Label-Use gewollt ist. Dies können Sie dann auch auf dem Rezept dokumentieren.

Für die Behandlung der Osteoporose bei Männern ist z. B. Actonel (Risedronsäure) zugelassen.

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