Dürfen wir hier zwischen Original und Importen frei wählen?

Folgendes Rezept liegt uns vor:
Krankenkasse: DAK-Gesundheit (IK 106567996)
„04857708 Ultibro Breezhaler 30 St. N2 Novartis“

Es gibt keine Generika. Trotzdem schlägt uns die EDV nur die Abgabe der vier preisgünstigsten Präparate vor. Dürfen wir hier nicht das Original abgeben, weil wir uns im Original/Importmarkt befinden?

Antwort:

Nein, in diesem Falle dürfen Sie nicht das Original abgeben. Ultibro und Ulunar sind zwei Originalarzneimittel, zu denen es zwar noch keine Generika gibt (bestehender Patentschutz), sie existieren aber im sogenannten Co-Vertrieb. Das bedeutet, dass ein Arzneistoff trotz Patent von mehreren Anbietern zur selben Zeit vertrieben wird. Aufgrund dieser Tatsache befinden Sie sich im generischen Markt und dürfen nur eines die vier preisgünstigsten Arzneimittel liefern:

Abb.: Die vier preisgünstigsten Arzneimittel zu Ultibro; Lauer-Taxe, Stand 1.10.2019

In diesem Fall sind dies fünf Artikel, die zwar generell Importe sind, aber aufgrund des Co-Vertriebs „generisch“ zu betrachten sind. Der einzige Fall, in dem eine Abgabe des Originals zulässig ist, wäre, wenn alle anderen preisgünstigeren Arzneimittel nicht lieferfähig wären oder gegen alle anderen Pharmazeutische Bedenken bestünden.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung